Der Eberner Bürgerwald hat eine lange Geschichte.
Eberns Altbürgermeister und langjähriger Kassier in unserer Körperschaft, Rolf Feulner, beleuchtete am 31. 01. 1997 bei einem heimatkundlichen Vortrag in Kirchlauter die Entwicklung und Geschichte der Bürgerwaldkörperschaft Ebern. Hier einige Auszüge aus seinem Vortrag, die auf die aktuelle Rechtlage ergänzt wurden:
Schmunzelnd referierte Feulner als Vortragender für einen „städtischen Millionär“ in der Nachbargemeinde. Der Bürgerwald grenze zwar an die Gemeinde Kirchlauter an, er wies aber darauf hin, dass er nie zu Kirchlauter gehört habe. Einzelne Eigentümer, deren Grundstücke sich noch als Enklaven im Bürgerwald befänden, kämen daher, dass damals Waldwiesen, die mittlerweile aufgeforstet sind, Privatbesitz waren. Das ursprüngliche Eigentum sei aus der geschichtlichen Entwicklung heraus jedoch immer der Stadt Ebern bzw. der Körperschaft zuzurechnen gewesen.
Feulner ging auf die Entstehung der Bürgerwaldkörperschaft ein, die derzeit etwa 300 Rechtler und Nutzungsberechtigte umfasse. Die Körperschaft als juristische Person sei heute Eigentümer von etwa 500 ha Fläche, deren Wert nur grob geschätzt werden könne, der aber zwischen zehn – und 20 Mio. Euro liegen dürfte.
Eine Besonderheit der Körperschaft sei es, dass sie eine nicht geschlossene Mitgliederzahl habe, wie sonst üblich, mit Bindung des Rechts an ein entsprechendes Anwesen, sondern, dass auch heute noch neue Mitglieder hinzukommen können. Allerdings müssten diese neuen Mitglieder Kinder eines Mitglieds sein, das 21. Lebensjahr vollendet haben, Deutsche sein und einen ständigen Wohnsitz seit mindestens einem Jahr in Ebern (in seinen Grenzen von 1909) haben.
Rechte verbrieft
Im Jahre 1908 habe Bürgermeister Aumüller geschrieben, dass derzeit bestehende Holzrechte bis ins Jahr um 900 zurückgingen, was Feulner als nicht belegbar, aber wohl richtig deutete. Unter Fürstbischof Julius Echter von Mespelbrunn wurden im Jahr 1578 die Rechte und Pflichten sowie die Aufsicht über den Körperschaftswald geregelt. Unter anderem wurden auch Rechte verbrieft, die heute keine Bedeutung mehr hätten, z. B. die Eichelmast, das Graben, das Treiben, das Hüten und Weiden und Ähnliches.
Allerdings habe diese Waldordnung Fragen offen gelassen, so dass es immer wieder zu Streitereien kam, denn zu diesem Zeitpunkt war die Fläche des Bürgerwaldes nicht genau abgegrenzt wie heute, sondern der gesamte Haßwald war Eigentum des Fürstbistums Würzburg, und den Eberner Bürgern standen nur die entsprechenden Nutzungsrechte zu, genauso wie den Unterpreppachern, den Vorbachern und den Heubachern.
Die Verwaltungsreform unter Innenminister Montgelas, ab 1799, und die Gründung der Landgemeinden im Jahr 1918 brachten weitere Änderungen. Hinsichtlich der Auswirkungen auf den Bürgerwald gebe die Familienchronik von Heinrich Goldschmied umfassend Auskunft.
Am 11. Februar 1828 wurde vor dem Staatsärar (Finanzbehörde) ein Vergleich geschlossen, um den Gemeinden Ebern, Unterpreppach und Vorbach den südlichen Teil des Haßwaldes zu überlassen. Die drei Gemeinden einigten sich später auf die Aufteilung der überlassenen Flächen, womit der Eberner Bürgerwald gegründet war, allerdings noch nicht als selbstständige Institution, sondern unter Verwaltung der Stadt.
Am 29. Januar 1838 wurden die sog. Bürgerwald-Statuten erlassen, ein aus 18 §§ bestehender Beschluss, in dem die bisherigen Regelungen und Vergleiche über die Berechtigungen der Eberner Bürger, z.B. für den Brennholz- und Bauholzbezug, zusammengefasst wurden. Dazu waren alle Eberner Gemeindebürger zu einer Gemeindeversammlung einberufen worden. Von den 203 berechtigten Gemeindebürgern waren 191 erschienen.
Mit der Einführung der Grundbücher um 1900, wurden die Eigentumsverhältnisse im Bürgerwald erneut strittig, schließlich musste sogar das Staatsministerium des Innern in München bemüht werden. Ritter von Schmitt, vormals höchster Jurist in Bayern, verbrachte seinen Ruhestand in Ebern und fertigte 1907 ein 84 Seiten umfassendes, handschriftliches Gutachten, das sich heute noch in den Akten der Stadt Ebern befindet. Dieses Gutachten, das in München offensichtlich Eindruck hinterließ, war der Anstoß dafür, dass 1909 ein „Vergleich“ vor dem königlichen Bezirksamt geschlossen werden konnte, der die Nutzungsrechte der Stadt Ebern, der Julius-Pfründner-Spitalstiftung und der Eberner Pfarrpfründestiftung fixierte. Die Bürgerwaldkörperschaft konnte nun als selbstständige „juristische Person“ mit dem Eigentum am Bürgerwald in das Grundbuch eingetragen werden.
Am 8. Mai 1919 wählte die Bürgerwaldkörperschaft ihren ersten selbstständigen Ausschuss und wurde damit von der Stadt unabhängig, so wie es heute noch ist.
Mit Brennholz versorgt
Ein „besonderes“ Verhältnis zwischen dem Bürgerwald und Kirchlauter entstand auch dadurch, dass zu Zeiten, als Brennholz noch wertvoll war, durch die räumliche Nähe des Bürgerwaldes sich manche Kirchlauterer Bürger dort unrechtmäßig eindeckten. Vorstand Eugen Scherer konnte in der Versammlung mitteilen, dass man einmal in einem einzigen Jahr 27 Kirchlauterer bei diesem Tun ertappte, von denen jeder fünf DM berappen musste :). Heute dürfte dieses Problem nichtmehr gegeben sein, denn der Wohlstand erlaubt es, auch andere Energiequellen zu nutzen. Die von Amts wegen zu verhängenden Bußgelder für Diebstahl wären mit fünf Euro wohl nicht beglichen.
Holzrechte abgelöst
In den Jahren 2001 bis 2012 konnten durch die Bürgerwaldkörperschaft sämtliche Holzbezugsrechte der Stadt Ebern, der Kath. Pfarrpfründestiftung und der Julius-Pfründner-Spitalstiftung bei den Rechteinhabern abgelöst werden.